Elektronisches Mahnen ist seit dem 1.  Dezember 2008 Pflicht

Im Zuge der weiteren Etablierung des elektronischen Rechtsverkehrs ist seit dem 1. Dezember 2008 der Mahnantrag in maschinell lesbarer Form für Rechtsanwälte Pflicht.

Um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen, bieten sich unterschiedliche Lösungen zu höchst unterschiedlichen Investitionskosten an.

So können Kanzleien, die Mahnverfahren von Zeit zu Zeit abwickeln, das von der Justiz angebotene papiergestützte Bar-Code-Verfahren nutzen. Für Kanzleien, die sehr häufig Mahnanträge stellen, ist aus unserer Sicht der Erwerb von Mahnsoftware zu empfehlen.

Lesen Sie dazu unseren Fachartikel, damit Sie sich optimal auf die Neuregelung vorbereiten können.
Fachartikel: Elektronischer Mahnantrag - gesetzliche Plicht und Lösungsmöglichkeiten
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Porträtfoto Holger BolgsAutor:
Assessor jur. Holger Bogs, AM-SoFT GmbH IT-Systeme

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